§ 25 TDDDG
Cookies und Browser-Speicher
20. August 2026
Kurz gesagt
Diese Website setzt keine eigenen Cookies, verwendet keine Profiling-Cookies und misst keine Reichweite. Es gibt kein Banner wegzuklicken.
Das Einzige, was gespeichert wird
Wenn Sie dem Laden der Karte zustimmen, wird Ihre Entscheidung im lokalen Speicher des Browsers abgelegt, damit Sie nicht bei jedem Besuch erneut gefragt werden.
Es ist kein Cookie, es wird an niemanden übermittelt und bleibt auf Ihrem Gerät, bis Sie die Daten dieser Website löschen. Es zählt zu den unbedingt erforderlichen Informationen, die § 25 Absatz 2 TDDDG von der vorherigen Einwilligung ausnimmt.
Cookies Dritter
Nur wenn Sie die Karte aktivieren, kann Google eigene Cookies auf Ihrem Gerät setzen. Zweck und Dauer sind in der Erklärung von Google beschrieben, auf die wir keinen Einfluss haben.
Aktivieren Sie die Karte nicht, wird kein Cookie Dritter gesetzt.
Wie Sie es rückgängig machen
Um die Einwilligung zu widerrufen, löschen Sie die Daten dieser Website in den Browsereinstellungen. Beim nächsten Besuch fragt die Karte erneut.
Fundstellen
Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), § 25, seit dem 14. Mai 2024 an Stelle des TTDSG in Kraft.
